Türen haben im Brandfall eine wichtige Schutzfunktion

Beurteilung von bestehenden Brandschutztüren  

Die Tendenz der Gebäudesanierungen wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist es sinnvoll, die bestehenden Türen zu beurteilen und zu entscheiden, ob die Türen den heutigen Anforderungen entsprechen oder nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Türen nach dem damaligen Stand der Technik verbaut worden sind, besteht die Möglichkeit, die Türen mit einer fachlichen Begutachtung zu belassen.
Wir machen eine Beurteilung von bestehenden Brandschutztüren und erstellen einen Bericht für die zuständige Behörde.

 

 

Die Erfahrung aus über 100 Brandschutzprüfungen hat gezeigt, was entscheidend ist bei Brandschutztüren. Wir können mit hoher Genauigkeit abschätzen, wie sich eine Tür in einem allfälligen Brandfall verhält. Wir beurteilen die Türen im Bestand nach den damals geltenden Richtlinien der VKF und der Institute.

Unsere Auftraggeber sind vielfach Brandschutzbehörden und Bauherren, die eine Sicherheit benötigen, welche Funktionen die Türen noch aufweisen. Diese verlangen von uns eine fachliche Beurteilung der aktuell im Gebäude eingebauten Türen .

 

In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege muss vielfach das Schutzziel definiert/besprochen werden.
Beispiel: Brandschutzbeurteilung einer antiken Tür – gehen Brandschutz oder denkmalpflegerische Aspekte vor? Einbau von Rauchmeldern oder Brandschutzvorhang?
Vielfach besteht die Möglichkeit, die Tür zu ertüchtigen und so das zu schützende Erscheinungsbild beizubehalten. Hierbei hilft uns die Erfahrung, mit den vielen Möglichkeiten zu arbeiten, die es heute auf dem Markt gibt.

Die beurteilten Türen sind nun im 2021/22 umgebaut worden. Diese Arbeit wurde in der SchreinerZeitung veröffentlicht.

https://www.schreinerzeitung.ch/de/artikel/moderne-elemente-im-bestand-0?topic=tueren

  Beurteilung von bestehenden Brandschutztüren
Beurteilung von bestehenden Brandschutztüren   Bei Rauch- und Feuerschutzabschlüssen geht es grösstenteils nicht nur um den Nachweis eines Bestandsschutzes. Eher stellt sich die Frage, ob die weitere Verwendung auch bei einer Änderung des bestehenden Gebäudes möglich ist.
Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder die Gefahr für Personen besonders gross ist (VKF Brandschutznorm Art. 2).
Durch die regelmässige Teilnahme an Weiterbildungen zum Thema brandschutztechnische Beurteilung von Bestandesbauten, habe ich mir das nötige Wissen für die Beratung und Beurteilung von Türen im Bestand angeeignet.