Wir unterstützen sie, wenn Sie mit der Ausführung einer Tür, der Küche oder den Schreinerarbeiten nicht zufrieden sind, sei es mit der Ausführung oder wenn es vermutete Abweichungen zum Werkvertrag gibt.
Als Sachverständige für Türen, Fenster, Küchen und Schreinerarbeiten bieten wir Ihnen Privatgutachten, Schiedsgutachten, Versicherungsgutachten, sowie auch Mediationen an. Auch können wir Sanierungsarbeiten von Unternehmern begleiten, überwachen und kontrollieren.
Tiger GmbH
Wir bieten Ihnen Informationen und die Inspektion der «werkseigenen Produktionskontrolle» (WPK) an und begleiten Sie erfolgreich durch diesen Prozess.
Eine WPK gewährleistet Ihnen eine gleichbleibende Qualität, effizientere Produktionsprozesse und höheres Verantwortungsgefühl der Mitarbeiter. Per Gesetz müssen die Hersteller von Türen die «werkseigene Produktionskontrolle» einführen und bei Aussentüren mit Brandschutz und/oder Freigabefunktion muss diese seit 2019 fremdüberwacht sein.
Damit die WPK für Sie erfolgsversprechend ist, bieten wir Ihnen dazu die nötigen Informationen, helfen die WPK aufbauen und führen die Inspektionen von Türenherstellern und Schreinern durch.
Sie möchten mehr zum Thema Holztüren wissen? Oder Sie benötigen ein vertieftes Wissen in den Bereichen Brandschutz, Schallschutz, Einbruchschutz und Aussentüren? Mit unseren Schulungen können Sie ihre Mitarbeiter punktuell und intensiv weiterbringen und fit für den Verkauf machen.
In Zukunft wird die Tendenz der Gebäudesanierungen steigen und dementsprechend an Bedeutung gewinnen. Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist es sinnvoll, die bestehenden Türen zu beurteilen und zu entscheiden, ob die Türen den heutigen Anforderungen entsprechen oder nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Türen nach dem damaligen Stand der Technik verbaut worden sind, besteht die Möglichkeit, die Türen mit einer fachlichen Begutachtung so zu belassen, ohne dass die Türen ersetzt werden müssen. Wir machen eine Beurteilung von bestehenden Brandschutztüren und erstellen einen Bericht für die zuständige Behörde.